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BGH, 26.10.1983 - 3 StR 58/83 (L) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwertbarkeit von Bekundungen eines Zeugen - Anforderungen an Agententätigkeit, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet - Anwendungsbereich des § 99 StGB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63
Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit …
Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 58/83
Ein mögliches Eindringen in die Persönlichkeitssphäre des Führungsoffiziers des sowjetischen Geheimdienstes sowie des Angeklagten würde hier jedenfalls wegen überwiegender Interessen der Allgemeinheit an der Aufklärung der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat nicht zur Unverwertbarkeit der Bekundungen des Zeugen M. führen (vgl. auch BVerfGE 34, 238, 247 ff; BGHSt 19, 325, 331 ff; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75). - BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer …
Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 58/83
Ein mögliches Eindringen in die Persönlichkeitssphäre des Führungsoffiziers des sowjetischen Geheimdienstes sowie des Angeklagten würde hier jedenfalls wegen überwiegender Interessen der Allgemeinheit an der Aufklärung der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat nicht zur Unverwertbarkeit der Bekundungen des Zeugen M. führen (vgl. auch BVerfGE 34, 238, 247 ff; BGHSt 19, 325, 331 ff; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75). - BGH, 12.10.1983 - 3 StR 312/83
Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen diejenigen NATO-Vertragsstaaten, welche …
Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 58/83
Das hat der Senat in dem (zum Abdruck in BGHSt bestimmten) Urteil vom 12. Oktober 1983 - 3 StR 312/83 (L) - (unter II 3 a) im einzelnen ausgeführt. - BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 58/83
Ein mögliches Eindringen in die Persönlichkeitssphäre des Führungsoffiziers des sowjetischen Geheimdienstes sowie des Angeklagten würde hier jedenfalls wegen überwiegender Interessen der Allgemeinheit an der Aufklärung der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat nicht zur Unverwertbarkeit der Bekundungen des Zeugen M. führen (vgl. auch BVerfGE 34, 238, 247 ff; BGHSt 19, 325, 331 ff; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75).